Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vulcan-Solution GmbH)
Gültig ab 01.05.2018
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen im Geschäft mit dem Besteller. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. In der Lieferung durch uns liegt keine Zustimmung. Mündliche Erklärungen unserer Angestellten bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung ist für den Inhalt des Liefervertrages maßgebend.
3. Preise
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise. Die bei Auftragsabschluss genannten Preise sind daher nur vorläufig.
4. Lieferung
Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen und eine angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden sein, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche wegen verspätetet Lieferung sind für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist die Einhaltung der Lieferzeit infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe Von hoher Hand, Energiemangel oder Arbeitskampfmaßnahmen bei uns oder unseren Zulieferanten, nicht möglich, so verlängert sich die Lieferzeit ohne weiteres um die Dauer dieser Umstände. Sollten die hindernden Umstände länger als 4 Wochen andauern, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Sonderbestellungen sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Bei Bestellung ohne klare Artikelnummer und nach Muster behalten wir uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr nach Aufwand vor.
5. Beanstandungen und Mängelrügen
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens 2 Tage nach Empfang, schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung richten sich die Ansprüche des Bestellers nach Ziffer 6 und 7.
6. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer schriftlichen Erklärung oder Bestätigung. Fehlt dem gelieferten Gegenstand eine zugesicherte Eigenschaft oder ist sie mit Mängeln behaftet, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so sind wir verpflichtet den Mangel in angemessener Frist unentgeltlich nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Die Rechte des Bestellers, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, bleiben insoweit unberührt, als die Mängelbehebung scheitert oder auch in einer vom Besteller angemessenen Nachfrist nicht erfolgt. Auch im Fall des Fehlens einer von uns schriftlich zugesicherten Eigenschaft bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt. Alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche des Bestellers, die in einem Mangel der Lieferung ihren Grund haben, verjähren 6 Monate nach Lieferung.
7. Endabnehmergarantie
Gewährleistungsansprüche des Endabnehmers werden von der vorherigen Inanspruchnahme der Garantieleistungen des Herstellers nach Maßgabe der jeweils geltenden Garantiebestimmungen abhängig gemacht.
8. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Besteller sämtliche Forderungen bezahlt hat, die wir gegen ihn haben. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Der Besteller darf die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Er darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls (Abschrift) zu melden. Bestehen Ansprüche aus der Beschädigung oder dem Untergang der noch nicht vollständig bezahlten Ware gegenüber Dritten, so tritt der Besteller schon jetzt seine Zahlungsansprüche hieraus an uns ab. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe der jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unserer Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheit unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20%, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet.
9. Zahlungen
Unsere Rechnungen für Lieferung sind zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder rein netto nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Danach tritt Verzug ein. Wird das Zahlungsziel überschritten, so können wir ab Verzug Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutsche Bundesbanken vom Besteller fordern. Bei Nichteinlösen von Schecks, bei Zahlungseinstellung sowie bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens, werden unsere sämtlichen Forderungen – auch im Falle einer Stundung – sofort fällig. Solche Umstände berechtigen uns ferner, für noch ausstehende Lieferungen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei weiterem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Zahlungen dürfen nur an uns selbst oder an ausdrücklich schriftlich, oder durch Inkassovollmacht legitimierte, Personen geleistet werden. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Sonstige Ansprüche
Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Schadenersatzansprüche des Bestellers, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung oder wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen. Gleicherweise ist eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Handhabung durch den Besteller oder Dritte usw. entstanden sind.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Arnsberg in NRW.
Gerichtsstand ist für beide Teile Arnsberg in NRW.
12. Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die der Verkäufer als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich zurückgeben.
Vulcan-Solution GmbH
Lange Wende 45
59755 Arnsberg